Der Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) wird aufgrund folgender Promotionsleistungen verliehen (vgl. §1, Absatz 2, S.5 Promotionsordnung):
- der Anfertigung einer Dissertation bzw. Doktorarbeit (monographische wissenschaftliche Abhandlung), in der Forschungsmethodik und -ergebnisse dargelegt werden
- der Ablegung eines 90minütigen Prüfungskolloquiums.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Promotion im Fach Altorientalische Philologie an der JGU Mainz setzt zudem Sprachkenntnisse in drei der folgenden altorientalischen Sprachen voraus (s. Promotionsordnung, Fachanhang S. 79, Abschnitt A.):
Akkadisch, Hethitisch, Sumerisch.
Der Erwerb der Sprachkenntnisse kann im Lauf der Promotionsphase nachgeholt werden. Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Prüfungsmodalitäten
Weitere Details sowie alle Prüfungsmodalitäten sind in der aktuell gültigen Fassung der Promotionsordnung dargelegt.
Eine Dissertation im Fach Altorientalische Philologie an der JGU Mainz muss folgende Ansprüche erfüllen (Promotionsordnung, siehe §10, S.11):
(1) Die Dissertation muss einen in die Zuständigkeit des Fachbereiches 07, Promotionsfach Altorientalische Philologie fallenden Gegenstand behandeln.
(2) Die Dissertation muss einen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt erbringen.
(3) Die Dissertation ist in sprachlich korrekter und einwandfreier, dem wissenschaftlichen Standard entsprechender äußerer Form, maschinengeschrieben und gebunden vorzulegen.
(4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers und des zuständigen Fachbereichsrats.
(5) Die Dissertation darf noch nicht veröffentlicht oder in einem anderen Prüfungsverfahren als Prüfungsleistung vorgelegt worden sein.