Der Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) wird aufgrund folgender Promotionsleistungen verliehen (vgl. §1, Abschnitt 2, S.5 Promotionsordnung):
- der Anfertigung einer Dissertation bzw. Doktorarbeit (monographische wissenschaftliche Abhandlung), in der Forschungsmethodik und -ergebnisse dargelegt werden
- der Ablegung eines 90minütigen Prüfungskolloquiums.
Zulassungsvoraussetzungen
Die aktuelle Promotionsordnung setzt für die Zulassung zur Promotion einen Master- oder gleichwertigen Studienabschluss mit der MIndestdurchschnittsnote 2,3 voraus (s. Promotionsordnung §3, Abschnitt 1, S.7).
Die Zulassung zur Promotion im Fach Ägyptologie an der JGU Mainz erfordert zudem Sprachkenntnisse in drei der folgenden ägyptischen Sprachstufen (s. Promotionsordnung, Fachanhang S. 75, Abschnitt A.):
Altägyptisch, Mittelägyptisch, Neuägyptisch, Demotisch, Koptisch.
Dabei müssen Kenntnisse von mind. 20 LP in Mittelägyptisch und insgesamt 15 LP in zwei weiteren Sprachstufen nachgewiesen werden.
Der Erwerb der Sprachkenntnisse kann im Lauf der Promotionsphase nachgeholt werden.
Die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Prüfungsmodalitäten
Weitere Details sowie alle Prüfungsmodalitäten sind in der aktuell gültigen Fassung der Promotionsordnung dargelegt.
Eine Dissertation im Fach Ägyptologie an der JGU Mainz muss folgende Ansprüche erfüllen (Promotionsordnung, siehe §10, S.11):
(1) Die Dissertation muss einen in die Zuständigkeit des Fachbereiches 07, Promotionsfach Ägyptologie fallenden Gegenstand behandeln.
(2) Die Dissertation muss einen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt erbringen.
(3) Die Dissertation ist in sprachlich korrekter und einwandfreier, dem wissenschaftlichen Standard entsprechender äußerer Form, maschinengeschrieben und gebunden vorzulegen.
(4) Die Dissertation ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen; Englisch und Französisch sind bei Zustimmung der Betreuerin oder des Betreuers und des zuständigen Fachbereichsrats (mit Nachweis des C1 Sprach-Niveaus) möglich.
(5) Die Dissertation darf noch nicht veröffentlicht oder in einem anderen Prüfungsverfahren als Prüfungsleistung vorgelegt worden sein.
Prüfungsordnungen
Neue Einschreibungen sind nach der aktuellen Promotionsordnung (April 2016) möglich.
Bereits zuvor eingeschriebene Promovierende dürfen nach der alten Promotionsordnung (i. d. F. Juni 2012) geprüft werden, können aber auf Wunsch in die neue Promotionsordnung wechseln.